ZAHLUNG DER KURTAXE
Touristenverband schickt seit 01.01.2016 keine Einzahlungsscheine für Kurtaxe mehr, so sind Sie verpflichtet, dieselben über die eVisitor –Seite herunterzuladen oder sich direkt an die Angestellten in Ihrem Touristenverband zu wenden.
-Privatvermieter zahlt die Kurtaxe pauschal. Die Höhe des Betrags der Kurtaxe hängt von Bettenanzahl und Touristenortklasse ab und wird in drei gleichen Raten gezahlt:
I. Rate - spätestens bis zum 31. Juli,
II. Rate - spätestens bis zum 31. August,
III. Rate - spätestens bis zum 30. September.
-Im Fall, dass Sie als Gewerbe oder Firma registriert sind, ist die Kurtaxe pro Person und pro Übernachtung zu zahlen. Die Angaben über die Zahlung der Kurtaxe sind ebenso im eVisitor-System zu finden.Die Kurtaxe ist ordnungsgemäß an jedem ersten des laufenden Monats zu zahlen, bzw. am 15. des laufenden Monats oder nach der Abreise des in Ihrem Objekt untergebrachteten Gasts.
-Falls Sie Ferienhaus oder Ferienwohnung besitzen, sind Sie verpflichtet, sich selbst und alle Familienmitglieder, sowie alle anderen, die sich in Ihren Haus aufhalten, anzumelden und für jeden die Kurtaxe zu entrichten. Für mehr Informationen bitte klicken Sie HIER.
Touristenverband schickt seit 01.01.2016 keine Einzahlungsscheine für Kurtaxe mehr, so sind Sie verpflichtet, dieselben über die eVisitor –Seite herunterzuladen oder sich direkt an die Angestellten in Ihrem Touristenverband zu wenden. Da kann Ihnen beim Ausdrucken von Einzahlungsscheinen geholfen werden.
Nachfolgend finden Sie das Bildschirmfoto mit Hinweisen zum Herunterladen von Einzahlungsscheinen.
Wählen Sie bitte:
1.“Finanzen“
2. „Einzahlungsschein“
3. im Feld „Auswahl des Objektes“ wählen Sie das Objekt, indem Sie auf Dreieck klicken
4. Klicken Sie auf „Anzeigen“ und scrollen nach unten, da erscheint schon Ihr Einzahlungsschein.